Viele Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen lassen sich gut behandeln, wenn sie durch die Vorsorgeuntersuchungen rechtzeitig erkannt werden. Diese Termine werden auch als U-Untersuchung
bezeichnet. Machen Sie bitte rechtzeitig, wenn Sie den Meldebogen vom Gesundheitsamt erhalten haben einen Termin bei uns.
Bringen Sie zu den Untersuchungen bitte folgende Dinge mit:
In der Tabelle sehen Sie, in welchem Alter die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. Die Termine sind auch im gelben Vorsorgeheft notiert.
Art der Untersuchung | Alter |
Ultraschall-Untersuchungen |
U1 | nach der Geburt | |
U2 | 3.-10. Tag |
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U3 |
4.-5. Woche | Hüftgelenke |
U4 |
3.-4. Monat | Nieren und Blase (Zusatzangebot) |
U5 | 21.-27. Woche |
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U6 | 10.-12. Monat | |
U7 | 21.-24. Monat | |
U7a | 34.-36. Monat | |
U8 | 46.-48. Monat | |
U9 |
5 Jahre (60.-64. Monat) |
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U10 | 7-8 Jahre | |
U11 | 9-10 Jahre | |
J1 | 13 Jahre | |
J2 | 16-17 Jahre |
Beachten Sie: Die einzelnen Vorsorgetermine sollen in einem bestimmten Alter Ihres Kindes erfolgen. So können wir die Fähigkeiten Ihres Kindes genau mit den seiner Altersgenossen
vergleichen. Wenn Termine verpasst und das Alter Ihres Kindes überschritten wurde, ist Ihr Kind zu "alt" und meist "zu gut" für die durchgeführten Tests. Die
meisten Krankenkassen übernehmen dann auch nicht mehr die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen. Dann kann es sein, dass wir Ihnen die Kosten in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung stellen müssen
(GOÄ-Ziffer 26, 1,90-facher Satz). Eine komplette Übersicht unserer Angebote und Preise finden Sie hier.
Bild/er und Fondbild: © Dr. med. Carsten Zschenderlein